Startseite | Profil | Aktive Themen | Mitglieder | Suchen | FAQ
Benutzername:
Passwort:
Passwort speichern
Passwort vergessen?

 Alle Foren
 SWISSBILLARD FORUM KATEGORIEN
 Allgemeines Forum
 Antrag an die ADV
 Forum geschlossen
Autor Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  

rico guerriero

Schweiz
89 Beiträge

Erstellt am: 16 September 2007 :  16:52:08 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

Zu Eurer Information und zur gewissenhaften Vorbereitung auf die ADV vom 29. September 2007 veröffentlichen wir vom BCNL unseren an die ADV gestellten Antrag hier im Forum. (betr. Punkt 4 der Traktandenliste: Genehmigung des neuen Sektionsreglement)

Da die Anträge offenbar nicht an die Clubs 10 Tage vor der ADV verschickt werden, sind wir zu diesem Vorgehen gezwungen.

Dass keine Übersetzung des Antrages auf Französisch erfolgt, halten wir für äusserst bedenklich. Gemäss Homepage gibt es ja offenbar bis anhin nicht einmal eine franz. Version des Sektionsreglements. Wie in aller Welt sollen sich die Romands eine Meinung bilden bzw. darüber abstimmen?

Hier nun unser Antrag:

Antrag auf Änderung von Punkt 5.3 „Geschäftsführung“ im Sektionsreglement vom 26. Juni 2007


In diesem Punkt werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Vorstands der SP geregelt. Im Konkreten:

„Ausarbeitung, Erlass und Genehmigung sämtlicher Reglemente sowie von Änderungen dieser Reglemente, sofern durch dieses Reglement oder die DV zugewiesen und unter Einhaltung der Beschlüsse der DV.“


Der BCNL beantragt:

Sämtliche Reglemente (Disziplinar-, Sanktions- und Strafkommissionsreglement usw.) müssen der DV zur Genehmigung vorgelegt werden. Darunter fällt auch die Ausarbeitung neuer oder Änderung bestehender Reglemente. Je nach Dringlichkeit kann die Genehmigung auch durch Zirkularbeschluss erfolgen (s. Punkt 4.10 im Sektionsreglement).


Begründung:

• Die Hauptauswirkungen der Reglemente betreffen die Vereine bzw. deren SpielerInnen. Ein Mitspracherecht drängt sich daher auf.
• Das vorgeschlagene Disziplinar-, Sanktions- und Strafkommissionsreglement usw. enthält einige Abschnitte, von denen wir überzeugt sind, dass sie die Weiterentwicklung des Billardsports in der Schweiz gefährden und in eine bedenkliche Richtung lenken würden. Es ist die Rede von faktischen Kollektivstrafen, Denunzierungspflichten, Ausschluss unserer ausländischen Billardkollegen (mit Wohnsitz in der Schweiz!!!!) von Schweizermeisterschaften usw. Des Weiteren halten wir die Strafen für masslos übertrieben.


PS: Wir werden noch versuchen, diesen Text für die Romands ins französische zu übersetzen. Unter Umständen kann uns dabei einer von Euch Lesern helfen?

i.V. BC National Littau
Guerriero Rico
  Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  
 Forum geschlossen
Springe nach:
© Zum Anfang der Seite
This page was generated in 0,05 seconds. Powered By: Snitz Forums 2000 Version 3.4.02